Allgemeine Geschäftsbedingungen der Abteilung lens4rent von der Scheuermann Werbung & Marketing GmbH (nachfolgend SWM genannt) für die Vermietung von fotografischem Equipment

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit unserem Haus abgeschlossenen Mietverträge für fotografisches Equipment. SWM schließt Mietverträge nur mit natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die unbeschränkt geschäftsfähig und das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie mit juristischen Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Der Mieter muss voll geschäftsfähig sein. Beim Versand des Mietgeräts muss im Vorhinein ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Es wird eine Kopie des Ausweises bis zum Ende der Vermietung angefertigt, nach Abschluss wird diese Kopie vernichtet.

Soweit das Angebot eines nicht zu diesem Kreis gehörenden Teilnehmers versehentlich von uns angenommen wurde, sind wir bis zur vollständigen beidseitigen Erfüllung des Vertrages zum Rücktritt vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt, sofern der Vertrag nicht bereits aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam ist. Die Vermietung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Mietvereinbarung. Nebenvereinbarungen sowie abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Mieter. SWM ist jederzeit berechtigt, diese AGBs mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie für jedes einzelne Geschäft vereinbart und schriftlich niedergelegt werden. Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf abweichende Geschäfts- und Verkaufs- oder Lieferbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Entsprechende Geschäftsbedingungen von Mieter, die von diesen AGB abweichen, werden im Übrigen auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn SWM ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Eigentumsschutz

SWM bleibt der uneingeschränkte Eigentümer aller Mietprodukte. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände ist ausdrücklich nicht gestattet. Eine Überlassung des gemieteten Geräts an Dritte ist unzulässig. Der Mieter hat SWM von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte von SWM trägt der Mieter. Der Mieter trägt ebenfalls die Kosten, die SWM im Falle von Ausfall von Geräten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen entstehen.

3. Angebot

Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchungsanfrage dar. Irrtümer vorbehalten. Auf jede Buchungsanfrage erhält der Mieter ein Angebot in dem alle Gebühren, Kosten & die Kaution ersichtlich sind. Jede Bestellung auf Grundlage des Angebots durch einen Mieter stellt lediglich ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages dar. Erst mit der Zusendung einer Reservierungsbestätigung oder eines Mietvertrags per E-Mail an den Mieter und dessen Rücksendung des unterschriebenen Exemplares, mit einer leserlichen Kopie der Vorder- und Rückseite seines Personalausweises, kommt der Mietvertrag zustande. Bestellungen, deren Änderungen oder Ergänzungen, sowie andere im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss getroffene Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von SWM schriftlich erklärt oder schriftlich bestätigt werden. Durch Anklicken des Buttons [Bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab.

4. Berechnung

Wir vermieten die Geräte zu den in der jeweiligen Preisliste aufgeführten Mietpreisen inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mietpreis gilt pro Woche (7 aufeinanderfolgende Tage) und ist somit auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn der Mieter die Geräte nicht eine ganze Woche nutzt. Eine Woche ist die kleinste Berechnungseinheit. Im Mietpreis enthalten ist der einmalige versicherte Transport von SWM zum Mieter. Für jede weitere angefangene Woche (maximal 4 Wochen) werden 50% des Mietpreises der ersten Woche erhoben. Diese erweiterte Leihdauer muss vor Annahme des Leihgerätes durch den Mieter vereinbart sein. Eine nachträgliche Verlängerung des Leihzeitraumes wird pro Woche (50% der ersten Woche) berechnet. Diese nachträgliche Verlängerung bedarf einer schriftlichen Bestätigung von unserer Seite. Eine Überziehung der vereinbarten Leihdauer die SWM nicht gemeldet und dadurch auch nicht schriftlich bestätigt wurde, hat eine nachträgliche Berechnung von EUR 27,50 inkl. MwSt. pro Tag zur Folge.

Bei einer Annahmeverweigerung /bzw. Nichtannahme der Sendung werden dem Mieter die Versand- und Stornierungskosten (i.H.v. Mietpreis von einer Woche) in Rechnung gestellt. Preisänderungen durch Irrtümer sind vorbehalten. Der Mietpreis kann durch ein individuelles Angebot durch SWM an den Mieter abweichen (Rabatte, Vergünstigungen).

5. Mietdauer

Der erste Tag der Mietdauer ist der Anliefertag beim Mieter, d.h. der erste Zustellversuch vom Paketdienstleister. Der letzte Tag der Mietdauer (7 Tage oder vereinbarter Mietzeitraum) ist die Übergabe der Sendung vom Mieter an einen Paketdienstleister.

6. Sendung/Rückgabe

SWM versendet im Normalfall mit einem Paketdienstleister wie DHL oder UPS oder vergleichbar. Wünscht der Mieter eine Zustellung per Express oder Kurierdienst, so trägt der Mieter diese Kosten.

Die Zusage eines Anliefer- bzw. Miettermins erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit des Mietgegenstandes und der Liefermöglichkeit. Im Falle unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände sowie bei einem Defekt auf dem Versandweg erhält der Mieter seinen Mietpreis sowie eine eventuell erhobene Kaution zurück, sofern der Mietgegenstand nicht genutzt werden kann. Der Mieter verpflichtet sich für den Fall einer Nichtlieferung aus oben genannten Gründen vorzubeugen und sich einer Alternativlösung zu bemühen.

Die Rücksendung muss ausreichend frankiert sein, unfrei versendete Pakete werden nachträglich mit einer Pauschale i. H. v. 25,00 € dem Mieter in Rechnung gestellt.

Verzögert sich das Eintreffen der Geräte bei SWM über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus oder kommt der Mieter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht nach, so wird der Mietpreis für jedes Gerät in Tagessätzen einer Überziehung (Punkt 4) i.H. v. EUR 27,50 inkl. MwSt. entsprechend nachberechnet.

7. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Mietgebühr hat bei einem Versand des Mietgerätes per Überweisung, Kreditkarte, Nachnahme oder Paypal im Voraus zu erfolgen. Der Mietpreis ist auch dann voll zu zahlen, wenn die tatsächliche und zeitliche Nutzung nicht den vereinbarten Mietzeiten entspricht, es sei denn, mit SWM wird eine abweichende und schriftliche Vereinbarung getroffen.

Rechnungen für Verlängerungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8. Schadensersatzansprüche/Haftungsausschlüsse

Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für Schäden und Folgeschäden übernimmt SWM keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Mieter sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern. Ebenso übernimmt der SWM keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn. Eine Haftung von SWM für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Ebenfalls übernimmt SWM keine Schadensersatzansprüche bei verspäteter oder Nichtlieferung des Transportunternehmers bspw. DHL, UPS oder vgl..
SWM haftet nicht für Datenverlust der bei Einsatz vermieteter Speichermedien entsteht. Der Mieter hat für eine sichere Datensicherung zu sorgen.

9. Mängelrügen/Pflichten des Mieters

Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend – spätestens bis zum Ablauf des Tages der Zustellung nach Empfang – per E-Mail an SWM gemeldet worden sind. Auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen sind nicht zulässig und benötigen die Zustimmung von SWM.
Jeder auftretenden Mangel, Schäden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind SWM unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden vom Mieter anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen.
Sollte ein Mietgegenstand zu dem Zeitpunkt der Anmietung deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen – welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen – so werden diese von SWM dokumentiert und im Mietvertrag festgehalten oder vor der Anmietung mitgeteilt.

Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschließlich zur üblichen Nutzung der gemieteten Geräte. Die eventuell beiliegenden Anweisungen sind zu befolgen. Er haftet für aufkommende Schäden infolge von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl.
Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst. Verlust jeglicher Art des Mietproduktes werden dem Mieter in Höhe der unverbindlichen Preisempfehlung mit sofortigem Zahlungsziel in Rechnung gestellt.
Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.

Sofern die Mietprodukte mit einem Aufkleber oder anderen Kennzeichnungen seitens SWM versehen sind, ist es dem Mieter untersagt diese zu entfernen oder zu überkleben, bzw. zu beschädigen.

Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Mieter darf die Mietgegenstände nicht an Dritte weitergeben und ist verpflichtet, sie sicher gegen Entwendung durch Dritte zu verwahren. Eine Weitervermietung ist untersagt.

10. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände während der vertraglich vereinbarten Mietdauer oder bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung in Höhe der unverbindlichen Preisempfehlung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.

11. Versicherung

Der Mieter haftet bis zur vollen Höhe der unverbindlichen Preisempfehlung der Mietgegenstände. Dem Mieter bleibt freigestellt, ob er die Mietgegenstände selbstständig für den Zeitraum der Mietdauer versichern lässt.

12. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald er das Paket vom Paketdienstleister erhält. Bei der Rücksendung geht die Gefahr mit der Übergabe Pakets an den Paketdienstleister vom Mieter an das Transportunternehmen über. Der Mieter hat den Versand in Höhe des Neupreises des Mietproduktes zu versichern.

13. Rückgabe defekter Mietgeräte

Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt zurück, hat SWM das Recht den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte zu kaufen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

14. Lieferprobleme

Kann ein Gerät nicht geliefert werden oder kommt es zu sonstigen Lieferproblemen, so erhält der Mieter sein Geld zurück. Es erfolgt jedoch keine zusätzliche/weitere Schadenübernahme / Zahlung durch SWM.

15. Fristlose Kündigung

Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann SWM diesen Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit besteht.

16. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SWM und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, so ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten der Sitz von SWM in Berlin. Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

17. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Scheuermann Werbung & Marketing GmbH
Sachsendamm 93
10829 Berlin

Telefon: +49 (0)30-78716570 | Telefax: +49 (0)30-787165710 | E-Mail:  lens4rent@scheuermann-pr.de

Im Falle eines Widerrufs bzw. einer Stornierung durch den Mieter entstehen folgende Kosten:

Bis 10 Werktage vor dem ersten Miettag – keine Kosten –
Bis 5 Werktage vor dem ersten Miettag – ein Siebtel des Mietpreises für eine Woche –
Ab 5 Werktage bis zum Zeitpunkt der Lieferung – voller Rechnungsbetrag –

Eine Stornierung bzw. ein Rücktritt von einem Auftrag ist nur schriftlich möglich. Stornierung und/oder Rücktritt sind nicht mehr möglich, wenn der SWM mit der Ausführung der Dienstleistung, d. h. mit dem Versenden der Mietgegenstände begonnen hat.

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt vorzeitig, wenn SWM mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter dies selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn die Mietgegenstände zu Beginn der vereinbarten Mietzeit an den Mieter zum Versand gebracht wurden.

18. Sonstiges

Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass SWM seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur Vertragsabwicklung und zur technischen Unterstützung der durch den Mieter in Anspruch genommenen Leistungen oder Funktionalitäten können die Daten des Mieters im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt werden. Nach Zurückerhalt des unversehrten Mietgegenstandes wird die Ausweiskopie vernichtet bzw. gelöscht.

Sollten irgendwelche Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung gültig.

Stand September 2022

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.